AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Flockau Executive Research e.K.
Inhaber: Alexander Flockau
Am Wildpark 2
40629 Düsseldorf
E-Mail: kontakt [at] flockau-executive.de
Telefon: +49-211-542 327 22
Amtsgericht Düsseldorf HRA 26963
USt-ID DE274719274
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Informationen in der Datenschutzerklärung (siehe Fußzeile auf unserer Webseite).
1. Geltungsbereich / Leistungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem oben bezeichneten Dienstleister und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.
1.2 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden generell nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
1.3 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.4 „Schriftform“ oder „schriftlich“ etc. gemäß dieser AGB umfasst auch stets die Textform.
1.5 Der Dienstleister erbringt Leistungen auf dem Gebiet des Researchs für Personalberater und Executive Search Consultants, sprich der Markt- und Wettbewerbsanalyse von Unternehmen, der Identifikation, Direktansprache und Interviewführung von potenziellen Kandidaten und Bewerbern, sowie die Weiterleitung und Empfehlung von passenden Kandidaten.
2. Leistungsumfang und Nachbesetzung
2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Dienstleisters. Alle genannten Punkte sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages, im Einzelnen:
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Briefing, Klärung des Stellen- und Anforderungsprofils
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Erstellung einer Zielfirmenliste
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Identifikation potenzieller Kandidaten
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Direktansprache von Kandidaten
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Führung eines Telefoninterviews
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Weiterleitung von Bewerberunterlagen inkl. Kurzprofil und Einschätzung
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Berichterstattung, regelmäßige Statusreports
2.2 Der Dienstleister verpflichtet sich zur kostenfreien Nachbesetzung (Garantie) einer Vakanz, insofern der vermittelte Kandidat innerhalb der Probezeit aus dem Arbeitsverhältnis aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen ausgeschieden ist. Dies gilt nicht für betriebsbedingte Kündigungen oder Kündigungen durch den Kandidaten. Zudem besteht grundsätzlich kein Rückzahlungsanspruchs des bereits gezahlten Honorars.
3. Honorar
3.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung oder schriftlich (z.B. per E-Mail) vereinbarte Vergütung und Zahlungsmodalitäten.
3.2 Im Falle einer Zweit- oder Mehrfachbesetzung - welche unmittelbar aus dem aktuellen Suchauftrag hervorgeht - erhält der Dienstleister 50% der Honorarsumme für jeden weiteren Kandidaten.
3.3 Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Vertrages erst nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages, aber kausal aufgrund der Tätigkeit des Dienstleisters zustande kommt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Kandidatenbestandsschutz
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen, und hat für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
4.2 Kandidaten und Bewerber welche vom Dienstleister an den Auftraggeber weitergeleitet oder empfohlen wurden, haben einen zweijährigen Bestandsschutz. Sollte der Kandidat oder Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss erfolgreich vermittelt oder eingestellt werden, so hat der Auftraggeber den Dienstleister darüber zu informieren. Der Dienstleister erhält für die erfolgreiche Vermittlung ein Honorar in derselben Höhe, welches zum ursprünglichen Auftrag vereinbart wurde.
4.3 Vor einer Einstellung prüft der Auftraggeber noch einmal ausgiebig die Informationen und Unterlagen des Kandidaten auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit hin.
4.4 Weist der Dienstleister einen Kandidaten nach, der dem Auftraggeber bereits bekannt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Nachweis des Dienstleisters schriftlich oder in Textform unverzüglich zurückzuweisen, ansonsten gilt der Kandidat als durch den Dienstleister vermittelt.
4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister vom Zustandekommen eines Vertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Dienstleistervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Dienstleister nachgewiesene Objekt, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.
5. Gewährleistung und Haftung des Dienstleisters
5.1 Der Dienstleister übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten. Des Weiteren übernimmt der Dienstleister Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder sonstigen Informationen über die Kandidaten, es sei denn er hat dies vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt und dem Auftraggeber daraufhin nicht unverzüglich mitgeteilt, oder wenn der Dienstleister dies bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
5.2 Auf Schadensersatz haftet der Dienstleister – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzteren Fall ist die Haftung des Dienstleister auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5.3 Die Einschränkungen der Ziffer 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
5.4 Die Einschränkungen gem. Ziffer 5.2 gelten nicht, soweit eine gesetzlich zwingende Haftung besteht (z.B. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz).
6. Geheimhaltung, Datenschutz- und Kundenschutzvereinbarung
6.1 Der Dienstleister verpflichtet sich alle Kenntnisse, die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Kunden- und Unternehmensdaten, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
6.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Dienstleister unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten und sensible Bewerberdaten nach Auftragsabschluss, spätestens nach 180 Tagen zu löschen, wenn dem gegenüber keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
6.3 Beide Parteien verpflichten sich, die nationalen Bundesdatenschutzgesetze und europäischen Datenschutzrichtlinien (DSGVO) zu beachten und einzuhalten. Unterlagen von Kandidaten/Bewerbern und Projektberichte müssen nach Projektabschluss, spätestens aber nach 180 Tagen dauerhaft gelöscht werden, wenn dem gegenüber keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gegenüberstehen.
6.4 Der Dienstleister verpflichtet sich keine Kunden und Mitarbeiter des Auftraggebers während und für mindestens zwei Jahre nach einer erfolgreichen Zusammenarbeit abzuwerben. Der Dienstleister verpflichtet sich, für die gleiche Laufzeit weder im eigenen Namen noch im Auftrag Dritter für den Klienten des Auftraggebers als Dienstleister tätig zu werden. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der Dienstleister vom Kundenstamm des Auftraggebers in Textform informiert wurde und Kenntnis hatte.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürften der Textform.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformbedürfnisses.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter Düsseldorf, sofern keine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit gegeben ist. Der Dienstleister kann aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.
Düsseldorf, den 01.01.2025